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Amtsbezirk Gebelzig

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Gebelzig Nr. 27 aus den Landgemeinden Jerchwitz, Nieder Gebelzig und Ober Gebelzig und den Gutsbezirken Jerchwitz, Nieder Gebelzig und Ober Gebelzig (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Nieder Gebelzig.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Nieder Gebelzig und Ober Gebelzig und der Gutsbezirke Nieder Gebelzig und Ober Gebelzig zur neuen Landgemeinde Gebelzig.

17. 10. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinde Jerchwitz und des Gutsbezirks Jerchwitz und der Landgemeinde Thräna und der Gutsbezirke Thräna und Weicha'sche Haide im Amtsbezirk Groß Radisch zur neuen Landgemeinde Thräna.

1. 2. 1933
Eingliederung der Landgemeinde Diehsa aus dem Amtsbezirk Diehsa in den Amtsbezirk Gebelzig; Zusammenschluß der Amtsbezirke Gebelzig und Groß Radisch zum neuen Amtsbezirk Gebelzig.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Bildung des neuen Amtsbezirks Groß Radisch aus den Landgemeinden Diehsa, Groß Radisch und Thräna.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Gebelzig umfaßt die Gemeinde Gebelzig und Ober Prauske (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Gebelzig.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 11. 12. 2003.