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Amtsbezirk Faulbrück

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

14. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Faulbrück Nr. 9 im Kreis Reichenbach aus den Landgemeinden Mittel Faulbrück, Nieder Faulbrück und Ober Faulbrück und den Gutsbezirken Mittel Faulbrück, Nieder Faulbrück und Ober Faulbrück (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Nieder Faulbrück.

3. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Faulbrück Nr. 9 aus den Landgemeinden Mittel Faulbrück, Nieder Faulbrück und Ober Faulbrück und den Gutsbezirken Mittel Faulbrück, Nieder Faulbrück und Ober Faulbrück (6 Gemeinden/Gutsbezirke).

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke:

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden Nieder Faulbrück und Ober Faulbrück in die Gemeinde Mittel Faulbrück;
Umbenennung der Gemeinde Mittel Faulbrück in Faulbrück.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1944
Eingliederung der Gemeinden:

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Faulbrück umfaßt die Gemeinde Faulbrück (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Faulbrück.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 28. 12. 2008.