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Amtsbezirk Rosenthal

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

22. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Rosenthal Nr. 3 aus den Landgemeinden Freiwalde, Marienthal, Peucker, Rosenthal und Seitendorf und die Gutsbezirke Brandbusch, Forst und Rosenthal, Forst (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Rosenthal.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Brandbusch, Forst und Rosenthal, Forst in die Landgemeinde Rosenthal.

1. 4. 1929
Zusammenschluß der Landgemeinde Freiwalde und der Landgemeinde Grenzendorf im Amtsbezirk Mittelwalde (Schles.) zur neuen Landgemeinde Freiwalde.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

10. 8. 1939
Eingliederung der Gemeinde Rosenthal (teilweise)1 in die Gemeinde Seitendorf.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Rosenthal umfaßt die Gemeinden Freiwalde, Marienthal, Peucker, Rosenthal und Seitendorf (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 23. 2. 2002.