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Amtsbezirk Mittelsteine

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

27. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Mittelsteine Nr. 11 im Kreis Neurode aus den Landgemeinden Biehals, Mittelsteine und Obersteine und den Gutsbezirken Mittelsteine, Anteil von Lüttwitz, Mittelsteine, Anteil Graf Magnis und Scharfeneck (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Mittelsteine.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 4. 1910
Eingliederung der Landgemeinde Mittelsteine, Anteil von Lüttwitz (teilweise)1 in den Gutsbezirk Mittelsteine, Anteil von Lüttwitz;
Eingliederung des Gutsbezirks Mittelsteine, Anteil von Lüttwitz (teilweise)2 in die Landgemeinde Mittelsteine, Anteil von Lüttwitz.

1. 4. 1917
Eingliederung des Gutsbezirks Scharfeneck (teilweise)3 in die Landgemeinde Obersteine.

1. 4. 1919
Eingliederung des Gutsbezirks Scharfeneck (teilweise)4 in die Landgemeinde Obersteine.

5. 7. 1922
Eingliederung des Gutsbezirks Mittelsteine, Anteil von Lüttwitz, in die Landgemeinde Mittelsteine.

5. 6. 1925
Eingliederung des Gutsbezirks Scharfeneck (teilweise) in die Landgemeinde Obersteine;
Eingliederung des Gutsbezirks Scharfeneck (teilweise) in die Landgemeinde Tuntschendorf im Amtsbezirk Tuntschendorf.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Mittelsteine, Anteil Graf Magnis in die Landgemeinde Mittelsteine;
Eingliederung des Gutsbezirks Scharfeneck in die Landgemeinde Obersteine.

1. 6. 1931
Eingliederung der Landgemeinde Obersteine (teilweise)5 in die Landgemeinde Biehals.

1. 7. 1932
Eingliederung der Landgemeinde Obersteine (teilweise)6 in die Landgemeinde Mittelsteine.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1941
Eingliederung der Gemeinde Reichenforst (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Tuntschendorf in die Gemeinde Obersteine.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Mittelsteine umfaßt die Gemeinden Biehals, Mittelsteine und Obersteine (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 1. 2004.