Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Königsberg Nm./Cüstrin | Mark Brandenburg | Leitseite |

 

Amtsbezirk Neuenhagen-Bralitz

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

7. 7. 1874
Eingliederung von 2 Dorfauenparzellen1 in die Landgemeinde Bralitz.

1. 8. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neuenhagen-Brahlitz Nr. 21 aus den Landgemeinden Brahlitz und Neuenhagen und den Gutsbezirken Brahlitz, Forst und Neuenhagen (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuenhagen.

10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Neuenhagen-Brahlitz Nr. 21 mit den Landgemeinden Brahlitz und Neuenhagen und den Gutsbezirken Brahlitz, Forst und Neuenhagen (4 Gemeinden/Gutsbezirke).

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

19. 7. 1883
Eingliederung des Gutsbezirks Neuenhagen (teilweise)2 in die Landgemeinde Neuenhagen.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

21. 3. 1901
Eingliederung einer Dorfauenparzelle3 in die Landgemeinde Bralitz.

6. 8. 1901
Eingliederung von Dorfauenparzellen4 in die Landgemeinde Neuenhagen.

15. 8. 1901
Eingliederung von Dorfauenparzellen5 in die Landgemeinde Bralitz.

14. 10. 1901
Eingliederung der Landgemeinde Bralitz (teilweise)6 in den Gutsbezirk Braltz, Forst.

8. 1907
Eingliederung der Landgemeinde Neuenhagen (teilweise)7 in den Gutsbezirk Neuenhagen;
Eingliederung der Gutsbezirke

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 191911.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 192712.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Neuenhagen in die Landgemeinde Neuenhagen.

1. 12. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Bralitz, Forst in die Landgemeinde Bralitz.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 8. 1935
Eingliederung der Gemeinde Neuenhagen (teilweise)13 in die Gemeinde Bralitz.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Bralitz (teilweise)14 und der Gemeinden Alt Glietzen (teilweise)15, Hohen­wutzen (teilweise)16 und Neu Glietzen (teilweise) aus dem Amtsbezirk Glietzen-Hohenwutzen in die Gemeinde Neuenhagen.

1. 10. 1939
Eingliederung der Gemeinde Alt Glietzen (teilweise) aus dem Amtsbezirk Glietzen-Hohenwutzen in die Gemeinde Neuenhagen.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neuenhagen-Bralitz umfaßt die Gemeinden Bralitz und Neuenhagen (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Königsberg Nm./Cüstrin | Mark Brandenburg | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 2. 12. 2018.