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14. 4. 1941
Die bisher jugoslawischen politischen Gemeinden Begunje na Gorenjskem, Bled, Bohinjska Bistrica, Brezje, Breznica, Dovje-Mojstana, Gorje, Obcina Jesenice, Kamna gorica, Koroska Bela, Kranjska gora, Kropa, trg, Lesce, Ovsise, Ratece-Planica, Ribno und Srednja vas, Bezirkshauptmannschaft Radovljica, Draubanschaft, treten zum Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain;
vorläufige Umbenennung der Bezirkshauptmannschaft Radovljica in Radmannsdorf;
Vorläufige Umbenennung der politischen Gemeinden:
?
Umbenennung der Gemeinde Ouschische in Habern;
Umbenennung der Gemeinde Steinbüchl in Steinbichl.
25. 6. 1941
VO über die Verwaltung der Gemeinden1.
4. 7. 1941
Verdeutschung von Ortsnamen an Reichsbahnstrecken.
1. 8. 1941
Eingliederung der Gemeinden Kaier, Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina aus dem Landkreis Krainburg in den Landkreis Radmannsdorf.
8. 8. 1941
Aussetzung der Zuteilung der Gemeinden Kaier, Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina zum Landkreis Radmannsdorf2.
14. 10. 1941
2. VO über die Verwaltungsgliederung3.
15. 10. 1941
Neufestlegung der Grenze zwischen den Landkreisen Krainburg und Radmannsdorf;
Eingliederung der Gemeinde Karner-
Eingliederung der Gemeinde Naklas (teilweise)4 aus dem Landkreis Krainburg in die Gemeinde Kaier im Landkreis Radmannsdorf.
1. 10. 1942
Einführung der VO über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains5.
1. 1. 1945
Es bestehen die Gemeinden Bresiach, Bresnitz, Göriach, Habern, Kaier, Kronau, Kropp, Markt, Lees, Lengenfeld-
| Fußnoten: | ||
| 1 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
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| 2 | Bis zur Herstellung der Eisenbahnverbindung zwischen Krainburg und Radmannsdorf. | |
| 3 | Die Landkreise werden weiterhin durch politische Kommissare geführt. | |
| 4 | Katastralgemeinde Birkendorf. | |
| 5 | Danach gilt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 zunächst nur in eingeschränkter Form. Die Gemeinden werden vorläufig von Gemeindekommissaren verwaltet. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 27. 4. 2002.