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14. 4. 1941
Die bisher jugoslawische Stadt Trzic, Bezirkshauptmannschaft Kranj, Draubanschaft, tritt zum Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain;
vorläufige Umbenennung der Bezirkshauptmannschaft Trzic in Neumarktl;
Der Ortspolizeibezirk Neumarktl umfaßt die Stadt Neumarktl (1 Gemeinde).
25. 6. 1941
VO über die Verwaltung der Gemeinden1.
4. 7. 1941
Bestätigung des Namens Neumarktl.
1. 8. 1941
Eingliederung der Stadt Neumarktl in den Landkreis Radmannsdorf.
8. 8. 1941
Aussetzung der Zuteilung der Stadt Neumarktl zum Landkreis Radmannsdorf2.
14. 10. 1941
2. VO über die Verwaltungsgliederung3;
Der Ortspolizeibezirk Neumarktl umfaßt die Stadt Neumarktl (1 Gemeinde).
15. 10. 1941
Neufestlegung der Grenze zwischen den Landkreisen Krainburg und Radmannsdorf.
| Bürgermeister/ |
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| - | . | . | 1941: | ?. | |
| Fußnoten: | ||
| 1 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
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| 2 | Bis zur Herstellung der Eisenbahnverbindung zwischen Krainburg und Radmannsdorf. | |
| 3 | Die Landkreise werden weiterhin durch politische Kommissare geführt. | |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 27. 4. 2002.