Zurück zu:
| Hessen | Leitseite |

 

Land Hessen

1. 7. 1867
Das Großherzogtum Hessen (teilweise) tritt mit der Provinz Oberhessen zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Regierung ist die Stadtgemeinde Darmstadt.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Großherzogtum Hessen von 30. 6. 1821.

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich;
Das Großherzogtum Hessen (Rest) tritt mit den Provinzen Rheinhessen und Starkenburg zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Darmstadt.
Es gilt weiterhin die Gemeindeordnung für das Großherzogtum Hessen von 30. 6. 1821.

?. ?. 1874
Einführung:

?. ?. 191?
Einführung:

1919?
Volkstaat Hessen.

?. ?. 193?
Einführung der Hessischen Gemeindeordnung vom 10. 7. 1931.

1934?
Land Hessen.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 4. 1937
Aufhebung der Provinzen Oberhessen, Rheinhessen und Starkenburg.

1. 1. 1945
Das Land Hessen umfaßt die Stadtkreise Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach a. M. und Worms und die Landkreise Alsfeld, Alzey, Bergstraße, Bingen, Büdingen, Darmstadt, Dieburg, Erbach, Friedberg, Gießen, Groß-Gerau, Lauterbach, Mainz, Offenbach a. M. und Worms (20 Kreise).
Sitz der Landesregierung ist die Stadt Darmstadt.




Zurück zu:
| Hessen | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 11. 2006.