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Aktuar
lateinisch: Actuarius;
deutsch: öffentlicher Schreiber, Gerichtsschreiber.
Amt
Zusammenfassung mehrerer Landgemeinden, Gutsbezirke und/oder gemeindefreier Grundstücke im preußischen Westfalen oder Rheinland.
Amtsbezirk
Amtsbezirke gab es Preußen/Deutschland von 1874 bis 1945. Sie fassten mit der Einführung der Kreisordnung für die sechs östlichen preußischen Provinzen vom 13. Dezember 1872 zum 1. Januar 1874 mehrere Landgemeinden und Gutsbezirke zur gemeinsamen Verwaltung zusammen. Die bis dahin bestehende gutsherrliche Polizeigewalt wurde beseitigt und für den Bereich eines Amtsbezirks den neuen Amtsvorstehern anvertraut. Der Amtsbezirk umfasste außerhalb der Stadtgemeinden mehrere Landgemeinden und/oder Gutsbezirke. Größere Landgemeinden oder Gutsbezirke konnten auch allein für sich einen Amtsbezirk bilden (Eigenamtsbezirk). Die Geschäfte wurden vom Wohnsitz des Amtsvorstehers aus ehrenamtlich geleitet. So sollte in den östlichen Kreise Preußens eine sparsame Verwaltung gewährleistet sein.
Die Amtsdauer der Amtsvorsteher betrug in Preußen bis 1920 6 Jahre, danach gab es keine feste Amtsdauer mehr. In den Nachfolgestaaten Freie Stadt Danzig wurde die Amtsdauer auf 4 Jahre und im Memelgebiet auf 3 Jahre verkürzt.
Auch die Kreise des Landes Anhalt waren ähnlich dem preußischen Muster in Amtsbezirke eingeteilt.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden in den (bis 1939 polnischen) eingegliederten Ostgebieten die Gemeinden vorläufig in Amtsbezirken zusammengefasst und von Amtskommissaren verwaltet, denen nicht das Recht der Deutschen Gemeindordnung vom 30. 1. 1935 verliehen worden war.
Amtskommissar
Amtskommissare waren von 1939 bis 1945 die Beamten eines Landkreises in den eingegliederten Ostgebieten, die die Einzelgemeinden eines Amtsbezirks verwalteten. Insbesondere haushaltsrechtlich wurde der gesamte Amtsbezirk als Einheit betrachtet. Von kommunalrechtlicher Selbstständigkeit konnte daher auch im nationalsozialistischen Sinne keine Rede sein.
Amtsvorsteher
Dabei handelt es sich um den gewählten oder ernannten Ortspolizeiverwalter in einem Amtsbezirk.
Auskultator
lateinisch: Auscultator, wörtlich: Zuhörer;
deutsch: unbezahlte erste gerichtliche Ausbildungsstufe für Juristen, in Preußen bis 1869.
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 7. 2012.