Zurück zu:
| Generalgouvernement Belgien | Leitseite |

 

Generalgouvernement Belgien

2. 8. 191
Deutscher Einmarsch in das Königreich Belgien.
Eroberung der Festung Lüttich und Aufmarsch der deutschen Armee in Ostbelgien.

17. 8. 1914
Beginn des deutschen Vormarsches im Königreich Belgien.

20. 8. 1914
Einmarsch deutscher Truppen in Brüssel.


26. 8. 1914
Bildung1 des Generalgouvernements für die okkupierten Gebiete Belgiens aus den bisher besetzten Teilen des Königsreichs Belgiens. soweit innerhalb der folgenden Grenzen gelegen:

2. 9. 1914 Proklamation2 belgische Bevölkerung.

3. 9. 1914
Verordnung, betreffen die verbindliche Kraft der vom Generalgouverneur für die okkupierten Gebiete Belgiens erlassenen Gesetze und Verordnungen3.

1. 10. 1914
Einrichtung einer dem Reichspostamt in Berlin unterstellten Post- und Telegraphenverwaltung. Ausgabe von Marken.

4. 10. 1914
Verpflichtung zur Annahme der deutschen Währung: 1 M < > 1,25 belgische Franken.

8. 12. 1914
Übernahme der Aufgaben der belgischen Provinzialgouverneure durch Deutsche Militägouverneure.

13. 12. 1914
Aufhebung der Miliz und der Garde civique.

25. 12. 1914
Erteilung des ausschließlichen Rechts zur Ausgabe von Banknoten an die Société Genérale de Belgique4.

23. 12. 1914
Alle bisherigen Veröffentlichungen im Moniteur belfge erscheinen zukünftig im Gesetz- und Verordnungsblatt.

1. 1. 1915
Vorbehalt von Funktelegrahen-Anlagen, Fernsprech- und Telegraphen-Anlagen, Tauben für die deutsche Armee.

?. ?. 1914?
Eingliederung der Kommandantur Maubeuge aus Frankreich in das Generalgouvernement für die okkupierten Gebiete Belgiens.

4. 1. 1915
Ausschließlich deutsche Regierungsgewalt.

5. 1. 1915
Auferlegung einer Kriegskontribution von monatlich 40 Millionen Franks für die Dauer von zunächst einem Jahr, zahlbar an die Feldkriegskaase in Brüssel.

9. 1. 1915
Anschluß5 des französischen Gebietsteils Givet-Fumay6 an das Generalgouvernement für die okkupierten Gebiete Belgiens;
Ausdehnung der belgischen Zoll- und Steuergesetze auf den Gebietsteil Givet-Fumay.

14. 1. 1915
Die Noten der Société Genérale de Belgique sind gesetzliches Zahlungsmitte.

6. 2. 1915
Einführung der Verodnung über die politische Gewalt der Gouverneure, Kreischefs und Kommandanten. Den Gouverneurenstehen die Kommandanten von Maubeuge und vom Truppenübungsplatz Beverloo gleivh.

14. 2. 1915
Einführung einer einheitlichen Sitten-Polizei für Groß-Brüssel7 unter dem Präsidenten der Zivilverwaltung für die Provinz Brüssel als Chef der Sittenpolizei.

18. 2. 1915
Paßbestimmungen für die besetzten Provinzen Belgiens.

22. 3. 1915
Einführung einer einheitlichen Sitten-Polizei für

19. 12. 1915
Bekanntmachung der genauen Grenzen des Generalgouvernements Belgien>14.

19. 1. 1916
Verordnung über Straßenverkehr.

5. 6. 1916
Verordnung betreffend die Provinzialräte.

1. 10. 1916
Abtrennung der Kommandantur Maubeuge vom Generalgouvernement für die okkupierten Gebiete Belgiens und ihre Unterstellung unter die Etappen-Inspektionen.

1916
Ausgabe von Marken im Etappengebiet West.

13. 3. 1917
Postverkehr mit dem Etappengebiet.

21. 4. 1917
Verordnung über die bürgerliche Strafrechtspflege in den zum Generalgouvernement für die okkupierten Gebiete Belgiens gehörenden französischen Gebietsteilen an Maas und Semois15.

26. 4. 1917
Verordnung über die Ausübung der Befugnisse der Ständigen Ausschüsse der Provinzialräte durch die Präsidenten der Zivilverwaltung der Provinzen.

4. 7. 1917
Ernennung von Verwaltungschefs für das flämische und das wallonische Verwaltungsgebiet.

15. 12. 1917
Einrichtung deutscher Einwohner-Meldeämter.

1. 1. 1918
Verwaltungstrennung.

5. 1. 1918
Abtretung des französischen Givetzipfels (Gebiet um Givet und Fumay) an die Etappen-Inspektion der 1. Armee.

26. 4. 1918
Verfügung über den Sitz und die Bezirke der Kaiserlichen Bezirksgerichte in Wallonien.

?. ?. 1918
Das Generalgouvernement für die okkupierten Gebiete Belgiens umfaßt die belgischen Provinzen Antwerpen, Brabant, Hennegau (teilweise), Limburg, Lüttich, Luxemburg, Namur und Ostflandern (teilweise).
Sitz der Generalgouverneurs ist Brüssel.

Bis 11. 11. 1918
Räumung des Generalgouvernement für die okkupierten Gebiete Belgiens von deutschen Truppen.



Zurück zu:
| Generalgouvernement Belgien | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 9. 3. 2020.