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Amtsbezirk Neukirch

10. 1. 1920
Der Amtsbezirk Neukirch im Restkreis Marienburg (Westpr.) umfaßt die Landgemeinden Neukirch, Neuteicherhinterfeld, Prangenau und Schönhorst (4 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neukirch.
Es gelten weiterhin:

22. 1. 1920
Eingliederung des Amtsbezirks Neukirch in den neuen Kreis Großer Werder1.

1. 7. 1938
Eingliederung der Landgemeinde Neuteicherhinterfeld (teilweise)2 in die Landgemeinde Neuteichsdorf im Amtsbezirk Neuteichsdorf.

1. 7. 1939
Eingliederung der Landgemeinde Neuteichsdorf (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Neuteichsdorf in die Landgemeinde Neuteicherhinterfeld.

31. 8. 1939
Der Amtsbezirk Neukirch umfaßt die Landgemeinden Neukirch, Neuteicherhinterfeld, Prangenau und Schönhorst (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Neukirch.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 23. 9. 2001.