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Amtsbezirk Golmkau

10. 1. 1920
Der Amtsbezirk Golmkau im Restkreis Dirschau umfaßt die Landgemeinden Lamenstein und Postelau und die Gutsbezirke Lamenstein Mittel Golmkau und Schönholz, Forst (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Klein Golmkau.
Der Amtsbezirk Sobbowitz im Restkreis Dirschau umfaßt die Landgemeinden Groß Golmkau und Klempin und die Gutsbezirke Bechsteinswalde, Forst und Sobbowitz (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Sobbowitz.
Es gelten weiterhin

17. 1. 1920
Eingliederung der Amtsbezirke Golmkau und Sobbowitz in den Kreis Danziger Höhe.

6. 3. 1920
Auflösung der Amtsbezirke Golmkau und Sobbowitz;
Bildung des neuen Amtsbezirks Sobbowitz aus den Landgemeinden Klempin und Groß Golmkau und den Gutsbezirken Bechteinswalde, Forst und Sobbowitz;
Eingliederung der Landgemeinden

12. 12. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Klein Golmkau (Rest)1 in den Gutsbezirk Mittel Golmkau.

1. 10. 1929
Zusammenschluß der Gutsbezirke Bechsteinswalde, Forst und Sobbowitz zur neuen Landgemeinde Sobbowitz;
Eingliederung der Gutsbezirke

Umbenennung der Landgemeinde Groß Golmkau in Golmkau.

1. 4. 1937
Auflösung des Amtsbezirks Sobbowitz;
Bildung des Amtsbezirks Golmkau aus den Landgemeinden Golmkau, Groß Trampken, Katzke, Klempin, Lamenstein, Postelau und Sobbowitz.

31. 8. 1939
Der Amtsbezirk Golmkau umfaßt die Landgemeinden Golmkau, Groß Trampken, Katzke, Klempin, Lamenstein, Postelau und Sobbowitz (7 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Sobbowitz.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 3. 2010.