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Landkreis Straßburg

20. 5. 1871
Es treten im Departement Unterrhein zum Deutschen Reich:

Es gilt das französische Gesetz vom 18. 7. 1837 über die Gemeindeverwaltung.

?
Bildung des Reichslandes Elsaß-Lothringen.

30. 12. 1871?
Bildung:

8. 11. 1872?
Eingliederung der Gemeinden Ebersmünster und Stotzheim aus dem Kreis Erstein in den Kreis Schlettstadt.

1. 10. 1879
Einführung des Gesetzes betreffend die Verfassung und Verwaltung Elsaß-Lothringens vom 4. 7. 1879.

17. 1. 1882?
Eingliederung der Gemeinde Schiltigheim (teilweise) aus dem Landkreis Straßburg in die Stadt und den Stadtkreis Straßburg.

1. 4. 1896
Einführung der Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. 6. 1895.

19. 3. 1901
Eingliederung der Gemeinde Krautgersheim (teilweise)3 aus dem Kreis Erstein in den Kreis Molsheim.

1. 9. 1911
Einführung des Gesetzes über die Verfassung Elsaß-Lothringens vom 31. 5. 1911.

9. 1. 1920
Der Kreis Erstein im Reichsland Elsaß-Lothringen, Bezirk Unterelsaß, umfaßt 50 Gemeinden.
Sitz des Kreises ist die Stadt Erstein.
Der Landkreis Straßburg im Reichsland Elsaß-Lothringen, Bezirk Unterelsaß, umfaßt 102 Gemeinden.
Sitz des Kreises ist die Stadt Straßburg.

10. 1. 1920
Abtretung des Kreises Erstadt und des Landkreises Straßburg an Frankreich.


2. 8. 1940
Das bisher französischen Arrondissements Erstein und Strasbourg-Campagne im Departement Bas Rhin treten zum Bezirk des Chefs der Zivilverwaltung im Elsaß.
Umbenennung:

Sitz der Verwaltung sind jeweils die Städte Erstein und Straßburg.
Es gilt die Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. 6. 1895.

1. 12. 1940
Eingliederung der Gemeinden Bischheim, Eckbolsheim, Hönheim, Oberhausbergen und Schiltigheim aus dem Landkreis Straßburg in die Stadt und den Stadtkreis Straßburg;
Eingliederung der Gemeinden Illkirch-Grafenstaden, Lingolsheim und Ostwald aus dem Landkreis Erstein in die Stadt und den Stadtkreis Straßburg.

1. 1. 1941
Einführung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 4. 1941
Auflösung des Landkreises Erstein;

Eingliederung der Gemeinden Grassendorf, Gries, Kurzenhausen und Ringeldorf aus dem Landkreis Straßburg in den Landkreis Hagenau.

1. 8. 1941
Einführung der VO über die Landkreisselbstverwaltung im Elsaß (Landkreisordnung) vom 18. 7. 1941;
Aufhebung des Bezirks Unterrhein.

1. 9. 1944
Der Landkreis Straßburg im Bezirk des Chefs der Zivilverwaltung im Elsaß umfaßt 107 Gemeinden.
Sitz des Kreises ist die Stadt Straßburg.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 31. 3. 2007.