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Amtsbezirk Rosenkranz

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Rosenkranz aus den Landgemeinden Groß Usznitz, Klein Usznitz, Parpahren, Rosenkranz und Weißenberg und dem Gutsbezirk Kittelsfähre (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Wolfsheide.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

24. 9. 1912
Zusammenschluß der Landgemeinden Groß Usznitz und Klein Usznitz zur neuen Landgemeinde Usnitz.

1. 12. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Parpahren und Usnitz und des Gutsbezirks Rehhof, Forst (teilweise)1 im Amtsbezirk Oberförsterei Rehhof zur neuen Landgemeinde Usnitz;
Zusammenschluß der Landgemeinden Rosenkranz und Weißenberg und des Gutsbezirks Rehhof, Forst (teilweise)2 im Amtsbezirk Oberförsterei Rehhof zur neuen Landgemeinde Weißenberg.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 5. 1940
Eingliederung der Stadt Stuhm (teilweise)5 in die Gemeinde Usnitz;
Eingliederung der Gemeinde Usnitz (teilweise)6 in die Stadt Stuhm.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Rosenkranz umfaßt die Gemeinden Usnitz (teilweise)7 und Weißenberg (teilweise)8 (1/2 1/2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Weißenberg.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 9. 2004.