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Landkreis Stuhm

1816     1867     1945     NSDAP

 

1816

1. 7. 1816
Bildung der preußischen Provinz Westpreußen mit dem Oberpräsidium in Danzig.
Umbenennung des Regierungsbezirks Westpreußen in Marienwerder;
Bildung des Regierungsbezirks Danzig.
Bildung des Kreises Christburg im Regierungsbezirk Marenwerder aus dem Kreis Marienburg (teilweise)1.
Er umfaßt die Städte

und weitere ländliche Ortschaften und Etablissements.
Kreissitz ist Christburg.

1. 4. 1818
Neugliederung der Kreise in der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Marienwerder.
Umbenennung des Kreises Christburg in Stuhm.

?. ?. 1822?
Verlegung des Landratsamtes von Christburg nach Stuhm.

1. 7. 1823
Bildung des Provinzialverbandes für das Königreich Preußen2.

13. 4. 1824
Zusammenfassung der Verwaltung der preußischen Provinzen Preußen und Westpreußen unter der Leitung eines Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr.

17. 3. 1828
Erlaß der Kreisordnung3 für das Königreich Preußen.

3. 12. 1829
Zusammenschluß der preußischen Provinzen Preußen und Westpreußen zur preußischen Provinz Preußen mit den Regierungsbezirken Danzig, Gumbinnen, Königsberg und Marienwerder.
Das Oberpräsidium ist in Königsberg i. Pr.

17. 3. 1831
Erlaß der Revidirten Städte-Ordnung für die Preußische Monarchie4.

31. 1. 1843
Trennung der Gutsbezirke von den Landgemeinden5.

27. 3. 1850
Veröffentlichung

19. 6. 1852
Sistierung der Einführung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

24. 5. 1853
Aufhebung

21. 6. 1853
Einführung der Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.
Aufhebung der bereits eingeführten Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

30. 5. 18569
Einführung


1867

1. 7. 1867
Der Kreis Stuhm in der preußischen Provinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder, tritt zum Norddeutschen Bund.
Das Landratsamt ist in Stuhm.

8. 11. 1870
Eingliederung der Ortschaft Kühlborn aus dem Kreis Stuhm in die Landgemeinde Sorgenort im Kreis Marienburg.

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.

7. 5. 1874
Einteilung des Kreises Stuhm in Amtsbezirke10.

1. 4. 1878
Teilung der Provinz Preußen in die Provinzen

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

8. 12. 1880
Endgültige Feststellung der Amtsbezirke im Kreis Stuhm.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

18. 5. 1893
Eingliederung der Landgemeinde Straszewo (teilweise)11 aus dem Amtsbezirk Straszewo, Kreis Stuhm, in die Landgemeinde Hintersee im Amtsbezirk Weißhof, Kreis Marienwerder.

26. 5. 1900
Eingliederung der Stadtgemeinde Marienburg (teilweise)12 aus dem Kreis Marienburg in die Landge­meinde Willenberg im Amtsbezirk Tessensdorf, Kreis Stuhm.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen14.

20. 3. 1919
Umbenennung15 des Königreichs Preußen in Republik Preußen.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 191916.

10. 1. 1920
Einstweilige Unterstellung des Kreises Stuhm unter den Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr.

17. 2. 1920 ? Uhr17
Übergabe der deutschen Verwaltung im Abstimmungsgebiet Marienwerder an die Interalliierte Kommis­sion für Regierung und Volksabstimmung in Marienwerder.
Der Kreis Stuhm gehört zum Abstimmungsgebiet Marienwerder.

11. 7. 1920
Plebiszit im Abstimmungsgebiet18 Marienwerder;
Gesamtergebnis:

Kreis Stuhm:

12. 8. 1920
Note der Botschafterkonferenz19 über die künftige Grenze zwischen Ostpreußen und Polen.

16. 8. 1920
Übernahme der Verwaltung von der Interalliierte Kommission für Regierung und Volksabstimmung durch die Preußische Regierung.

31. 12. 1920
Umbenennung der Republik Preußen in Freistaat Preußen20.

1. 7. 1922
Eingliederung des Kreises Stuhm in die Provinz Ostpreußen;
Umbenennung des Regierungsbezirks Marienwerder in Westpreußen.

1. 9. 1924
Eingliederung der Landgemeinden Tessensdorf und Willenberg aus dem Kreis Stuhm in den Kreis Marienburg (Westpr.).

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 192721.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

30. 1. 1934
Umbenennung23 des Freistaates Preußen in Land Preußen.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinden Rachelshof (teilweise)24 und Schulwiese (teilweise)25 aus dem Kreis Marienwerder in den Kreis Stuhm.

1. 1. 1939
Umbenennung des Kreises Stuhm in Landkreis Stuhm.

1. 11. 1939
Eingliederung des Landkreises Stuhm in den Reichsgau Danzig26;
Umbenennung des Regierungsbezirkes Westpreußen in Regierungsbezirk Marienwerder27.

2. 11. 1939
Umbenennung des Reichsgaues Danzig in Danzig-Westpreußen28.

28. 12. 1939
Erlaß der Anordnung über die Verwaltungsführung29 in den Landkreisen.

1945

1. 1. 1945
Der Landkreis Stuhm30 im Reichsgau Danzig-Westpreußen, Regierungsbezirk Marienwerder, umfaßt 67 Gemeinden.
Das Landratsamt ist in Stuhm.


24. 1. 1945
Besetzung der Stadt Christburg drch die Rote Armee.

25. 1. 1945
Besetzung der Stadt Stuhm drch die Rote Armee.




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Zuletzt geändert am 1. 9. 2026.