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Amtsbezirk Krastuden

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Krastuden aus den Landgemeinden Neumark und den Gutsbezirken Krastuden und Mienthen Vorwerk (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Krastuden.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Zusammenschluß des Gutsbezirks Mienthen und des Gutsbezirks Schönwiese im Amtsbezirk Waplitz zur neuen Landgemeinde Schönwiese.

30. 9. 1929
Eingliederung des Gutsbezirks Krastuden in die Landgemeinde Neumark;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Mienthen und des Gutsbezirks Schönwiese im Amtsbezirk Waplitz zur neuen Landgemeinde Schönwiese.

15. 11. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Schönwiese (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Waplitz in den Amtsbezirk Krastuden.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Krastuden umfaßt die Gemeinden Neumark und Schönwiese (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Neumark.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 9. 2004.