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Landkreis Rippin (Westpr.)

26. 10. 1939
Der bisher polnische Landkreis Rypin tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Rypin.
Eingliederung des Landkreises Rypin in den Reichsgau Westpreußen, Regierungsbezirk Marienwerder.
Einführung des Sudetengaugesetzes vom 14. 4. 1939 i. V. m. dem Erlaß des Führeres und Reichskanzlers über die Verwaltung der Ostgebiete vom 8. 10. 1939.
Es gilt weiter das polnische Gesetz vom 23. 3. 1933 betreffend die teilweise Abänderung der Verfassung der territorialen Selbstverwaltung1 i. V. m. dem Erlaß des Führeres und Reichskanzlers über die Verwaltung der Ostgebiete vom 8. 10. 19392.

2. 11. 1939
Umbenennung des Reichsgaues Westpreußen in Danzig-Westpreußen.

29. 12. 1939
Umbenennung des Landkreises Rypin in Rippin.

1. 4. 1940
Einführung von Artikel III3 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.

21. 5. 1941
Umbenennung des Landkreises Rippin in Rippin (Westpr.).

1. 4. 1942
Unterstellung des Amtsbezirks Dobrzyn unter die Kommunalaufsicht des Landkreises Briesen.

1. 1. 1945
Der Landkreis Rippin (Westpr.)4 im Reichsgau Danzig-Westpreußen, Regierungsbezirk Marienwerder, umfaßt 201 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Rippin (Westpr.).





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 17. 11. 2007.