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26. 10. 1939
Es treten zum neuen Regierungsbezirk Danzig im Reichsgau Westpreußen:
Vorläufige Umbenennung:
Er wird zunächst verwaltet vom Regierungspräsidenten in Danzig.
1. 11. 1939
Eingliederung des Landkreises Danziger Niederung (teilweise)2 in den Landkreis Großes Werder.
2. 11. 1939
Umbenennung des Reichsgaues Westpreußen in Danzig-Westpreußen.
1. 12. 1939
Zusammenschluß der Landkreise Berent (teilweise)3, Danziger Höhe und Danziger Niederung zum neuen Landkreis Danzig.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Danzig.
2. 11. 1939
Umbenennung des Reichsgaues Westpreußen in Danzig-Westpreußen.
1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 im Gebiet der früheren Freien Stadt Danzig;
Umbenennung der Landgemeinden im Gebiet der früheren Freien Stadt Danzig in Gemeinden;
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Stadt Gotenhafen;
Bestätigung der Stadt Gotenhafen als Stadtkreis.
1. 4. 1940
Einführung von Artikel III4 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.
28. 9. 1940/1. 12. 1939
Rückwirkende Aufhebung der Eingliederung des Landkreises Berent (teilweise)5 in den Landkreis Danzig.
21. 5. 1941
Umbenennung der Landkreise:
1. 4. 1942
Eingliederung der Gemeinden Gischkau (teilweise)6, Guteherberge, Klein Plehnendorf (teilweise)7, Müggau, Pietzkendorf, Praust (teilweise)8, Rostau, Scharfenort und Wonneberg aus dem Landkreis Danzig in die Hansestadt und den Stadtkreis Danzig.
1. 1. 1943
Zusammenlegung der Behörde des Regierungspräsidenten in Danzig mit der des Reichsstatthalters in Danzig.
1. 1. 1945
Der Regierungsbezirk Danzig im Reichsgau Danzig-Westpreußen umfaßt die Stadtkreise Danzig, Elbing, Gotenhafen und Zoppot und die Landkreise Berent (Westpr.), Danzig, Dirschau, Elbing, Großes Werder, Karthaus (Westpr.), Konitz, Neustadt (Westpr.) und Preußisch Stargard (13 Kreise).
Er wird zuletzt mitverwaltet vom Regierungspräsidenten9 in Danzig.
| Regierungspräsident (Regierungsbezirk Danzig): | |||||
| - | . | 11. | 1939: | Polizeipräsident Fritz Herrmann aus Dresden mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte des Regierungspräsidenten in Danzig beauftragt, | |
| - | . | 5. | 1940: | Polizeipräsident Fritz Herrmann in Danzig (endgültig)10, | |
| - | 1. | 1. | 1943: | Regierungspräsident Dipl.-Ing. Wilhelm Huth11 in Danzig12. | |
| Fußnoten: | ||
| 1 | Ohne die Landkreise Marienburg (Westpr.), Marienwerder, Rosenberg i. Westpr. und Stuhm. | |
| 2 | Östlich der Weichsel. | |
| 3 | Gemeinden Alt Englershütte, Alt Fietz, Kamerau, Kamerauofen, Königlich Boschpol, Neu Englershütte, Neu Fietz, Ober Schriedlau, Schadrau, Schartarpi und Wischun. | |
| 4 | Vorschriften über die Verwaltung der übrigen Gemeinden (Amtskommissar-Verwaltung“). | |
| 5 | Gemeinden Alt Englershütte, Alt Fietz, Kamerau, Kamerauofen, Königlich Boschpol, Neu Englershütte, Neu Fietz, Ober Schriedlau, Schadrau, Schartarpi und Wischun. | |
| 6 | Das Streugut Gischkauer Wiesen. | |
| 7 | Die Weichselinsel Krakauer Kämpe sowie der Zugang zur Kämpe im Außendeich des Südufers der Weichsel mit 2 Parzellen. | |
| 8 | Ohne den Ortsteil Woyanow im Umfang des früheren Gutsbezirks Woyanow. | |
| 9 | Als allgemeiner Vertreter des Reichsstatthalters. | |
| 10 | 1. 1. 1943: vertretungsweise mit der Verwaltung der Stelle des Regierungspräsidenten in Lüneburg beauftragt. | |
| 11 | Als allgemeiner Vertreter des Reichsstatthalters. | |
| 12 | Bis 1945. | |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 3. 8. 2007.