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Amtsbezirk Neudörfchen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neudörfchen aus den Landgemeinden Gilwe A, Gilwe B, Klösterchen, Mahren, Ottotschen und Wandau und dem Gutsbezirk Neudörfchen (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neudörfchen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Kröxen aus dem Amtsbezirk Zigahnen in die Landgemeinde Wandau;
Eingliederung des Gutsbezirks Neudörfchen (teilweise) in die Landgemeinde Klösterchen;
Eingliederung des Gutsbezirks Neudörfchen (teilweise) in die Landgemeinde Mahren;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Neudörfchen (teilweise) und des Gutsbezirks Rosainen im Amtsbezirk Zigahnen zur neuen Landgemeinde Rosainen;
Eingliederung des Gutsbezirks Neudörfchen (Rest) in die Landgemeinde Wandau.

1. 4. 1929
Zusammenschluß der Landgemeinden Groß Gilwe A und Groß Gilwe B zur neuen Landgemeinde Gilwe.

2. 7. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Rosainen (teilweise)1 in den Amtsbezirk Zigahnen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neudörfchen umfaßt die Gemeinden Gilwe, Klösterchen, Mahren, Ottotschen und Wandau (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Neudörfchen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 30. 9. 2004.