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Amtsbezirk Hohenstein

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

27. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Hohenstein Nr. 38 aus den Landgemeinden Hohenstein und Schönwarling und dem Gutsbezirk Uhlkau (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Uhlkau.
Bildung des Amtsbezirks Rambeltsch Nr. 36 aus den Landgemeinden Kohling und Rambeltsch und dem Gutsbezirk Senslau(3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Senslau.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

vor 1885?
Auflösung des Amtsbezirks Rambeltsch.

1. 10. 1887
Eingliederung des Amtsbezirks Hohenstein in den neuen Kreis Dirschau.


1. 9. 1939
Der Amtsbezirk Hohenstein im Landkreis Danziger Höhe mit den Landgemeinden Hohenstein, Kohling, Rambeltsch, Schönwarling und Uhlkau tritt zum Deutschen Reich (5 Gemeinden).
Er wird verwaltet vom Amtsvorsteher in Hohenstein.
Es gelten:

1. 12. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Hohenstein in den neuen Landkreis Danzig.

1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Hohenstein umfaßt die Gemeinden Hohenstein, Kohling, Rambeltsch, Schönwarling und Uhlkau (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 12. 2007.