Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Danzig/Danziger Höhe/Danziger Niederung/Zoppot | Danzig-Westpreußen | Leitseite | |
23. 3. 1869
Eingliederung der gemeindefreien Krakauerkämpe in die Landgemeinde Klein Plehnendorf.
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
27. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Reichenberg Nr. 91 im Landkreis Danzig aus den Landgemeinden Bohnsack (teilweise)2, Groß Plehnendorf, Klein Plehnendorf, Neuendorf, Quadendorf, Reichenberg und Wesslinken und dem Gutsbezirk Quadendorf (6 1/2 1/2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Reichenberg.
11. 6. 1877
Eingliederung der Landgemeinde Bohnsack (teilweise)3 in die Landgemeinde Weßlinken.
4. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Reichenberg Nr. 9 mit den Landgemeinden Bohnsack (teilweise)4, Groß Plehnendorf, Klein Plehnendorf, Neuendorf (teilweise)5, Quadendorf, Reichenberg und Wesslinken und dem Gutsbezirk Quadendorf (6 1/2 1/2 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
27. 5. 1881
Eingliederung der Landgemeinde Neuendorf (teilweise)6 aus dem Amtsbezirk Weichsel in die Landgemeinde Neuendorf.
1. 10. 1887
Eingliederung des Amtsbezirks Reicheneberg in den den Kreis Danziger Niederung.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19197.
9. 1. 1920
Der Amtsbezirk Reichenberg umfaßt die Landgemeinden Groß Plehnendorf, Klein Plehnendorf, Neuendorf, Quadendorf, Reichenberg und Weßlinken und den Gutsbezirk Quadendorf (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Weßlinken.
10. 1. 1920
Abtretung des Amtsbezirks Reichenberg an die Alliierten und Assoziierten Hauptmächte zur Bildung der Freien Stadt Danzig.
1. 9. 1939
Der bisher Danziger Amtsbezirk Groß Plehnendorf im Landkreis Danziger Niederung mit den Landgemeinden Groß Plehnendorf, Klein Plehnendorf, Neuendorf (Post Danzig), Quadendorf, Reichenberg und Weßlinken tritt zum Deutschen Reich (6 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Plehnendorf.
Es gelten weiterhin
1. 10. 1939
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. 9. 19398.
1. 12. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Groß Plehnendorf in den Landkreis Danzig.
1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1942
Eingliederung der Gemeinde Klein Plehnendorf (teilweise)9 in die Hansestadt und den Stadtkreis Danzig.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Plehnendorf umfaßt die Gemeinden Groß Plehnendorf, Klein Plehnendorf, Neuendorf (Post Danzig), Quadendorf, Reichenberg und Weßlinken (6 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Plehnendorf.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Reichenberg): | ||||
- | 27. | 6. | 1874: | Hofbesitzer und Schulze Friese in Reichenberg für 6 Jahre, |
- | . | 7. | 1877: | Hofbesitzer Glaser in groß Plehnendorf für 6 Jahre, |
- | . | 5. | Hofbesitzer Ernst Glaeser in Weßlinken für 6 Jahre, | |
- | 21. | 4. | 1880: | Besitzer ernst Gläser in Weßlinken für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 4. | 1902: | Hofbesitzer Eduard Möller in Reichenberg für 6 Jahre, |
- | 7. | 3. | 1908: | Hofbesitzer Eugen Giesebrecht in Klein Plehnendorf für 6 Jahre, |
- | 7. | 3. | 1914: | Hofbesitzer Eugen Giesebrecht in Klein Plehnendorf für weitere 6 Jahre, |
- | 1. | 4. | 1919: | Hofbesitzer Johannes Schwartz in Weßlinken für 6 Jahre. |
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Groß Plehnendorf): | ||||
- | 1. | 4. | 1936: | Mechaniker Paul Harder in Groß Plehnendorf für 4 Jahre, |
- | . | . | 1940: | ?, |
- | 3. | 1. | 1945: | Bauer Hermann Zielke in Groß Plehnendorf. |
Ortsgruppenleiter der NSDAP (3. Ortsgruppe Groß Plehnendorf): | ||||
- | . | 6. | 1941: | Paul Harder in Groß Plehnendorf. |
Fußnoten: | |
1 | Ohne die Weichsel nebst deren angrenzenden Ufern von der Plehnendorfer Schleuse ab. |
2 | Der auf dem südwestlichen Ufer der Weichsel belegene Teil der Gemeinde Bohnsack, der Bohnsacker Troyl benannt. |
3 | Ohne die Weichsel nebst deren angrenzenden Ufern. |
4 | Ohne die tote Weichsel nebst deren angrenzenden Ufern von der Plehnenedorfer Schleuse stromabwärts.. |
5 | Ohne die tote Weichsel nebst deren angrenzenden Ufern von der Plehnenedorfer Schleuse stromabwärts.. |
6 | Stromfläche der Weichsel nebst Ufer. |
7 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
8 | Sie sollte zum 1. 4. 1940 in der ehemaligen Freien Stadt Danzig und im besetzten Westpreußen in Kraft treten; Aufhebung durch die Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939. |
9 | Die Weichselinsel Krakauer Kämpe sowie der Zugang zur Kämpe im Außendeich des Südufers der Weichsel mit 2 Parzellen. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Danzig/Danziger Höhe/Danziger Niederung/Zoppot | Danzig-Westpreußen | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 27. 4. 2025.