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Amtsbezirk Gottswalde

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

27. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Gottswalde Nr. 12 aus den Landgemeinden Breitfelde, Gottswalde, Herzberg, Klein Zünder und Schönrohr (5 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Herzberg.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 10. 1887
Eingliederung des Amtsbezirks Gottswalde in den neuen Kreis Danziger Niederung.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

9. 1. 1920
Der Amtsbezirk Gottswalde umfaßt die Landgemeinden Breitfelde, Gottswalde, Herzberg, Klein Zünder und Schönrohr (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Gottswalde.

10. 1. 1920
Abtretung des Amtsbezirks Gottswalde an die Alliierten und Assoziierten Hauptmächte zur Bildung der Freien Stadt Danzig.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 4. 12. 2007.