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Stadt Gollub

1. 10. 1887
Eingliederung der Stadtgemeinde Gollub aus dem Kreis Strasburg in den neuen Kreis Briesen.

3. 9. 1912
Eingliederung des Gutsbezirks Golau, Schloß (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Schloß Golau in die Stadtgemeinde Gollub;
Eingliederung der Stadtgemeinde Gollub (teilweise)2 in den Gutsbezirk Golau, Schloß im Amtsbezirk Schloß Golau.

20. 1. 1915
Eingliederung des Gutsbezirks Golau, Schloß (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Schloß Golau in die Stadtgemeinde Gollub.

9. 1. 1920
Der Ortspolizeibezirk Gollub umfaßt die Stadtgemeinde Gollub (1 Gemeinde).

10. 1. 1920
Abtretung der Stadtgemeinde Gollub an Polen.


26. 10. 1939
Die bisher polnische Stadt Golub tritt zum Deutschen Reich;
vorläufige Umbenennung der Stadt Golub in Gollub.

1. 4. 1940
Einführung von Artikel III4 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.

24. 10. 1940
Bildung des Amtsbezirks Gollub aus der Stadt Gollub.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Gollub.

1. 4. 1942
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Stadt Gollub;
Auflösung des Amtsbezirks Gollub;
Unterstellung des Amtsbezirks Dobrzyn5 im Landkreis Rippin (Westpr.) unter die Kommunalaufsicht des Landkreises Briesen und die Verwaltung des Bürgermeisters in Gollub.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Gollub umfaßt die Stadt Gollub (1 Gemeinde).



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.