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Landkreis Erlangen

1. 1. 1871
Das Bezirksamt Erlangen im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Mittelfranken, tritt zum Deutschen Reich (? Gemeinden).
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Erlangen.
Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des Rheins vom 29. 4. 1869.

?. ?. 1884
Eingliederung des Seebalder Reichswaldes aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

?. ?. 1894
Eingliederung der Exerzierplatzes aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

1. 5. 1919
Eingliederung der Gemeinde Spardorf (teilweise)1 aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

1. 4. 1920
Eingliederung der Gemeinde Kosbach (teilweise)2 aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

1. 8. 1923
Eingliederung der Gemeinden Büchenbach und Weiler Neumühle aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

?. ?. 1924
Eingliederung der Gemeinde Ohmbach aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

15. 9. 1924
Eingliederung der Gemeinde Bruck aus dem Bezirksamt Erlangen in die kreisunmittelbare Stadtgemeinde Erlangen.

1. 4. 1928
Einführung der Bayerischen Gemeindeordnung von 17. 10. 1927.

1. 1. 1933
Zusammenschluß der Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberfranken zum neuen Regierungsbezirk Oberfranken und Mittelfranken mit dem Sitz des Regierungspräsidenten in Ansbach.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 1. 1939
Umbenennung des Bezirksamtes Erlangen in Landkreis Erlangen.

1. 1. 1945
Der Landkreis Erlangen3 im Land Bayern, Regierungsbezirk Oberfranken und Mittelfranken, umfaßt 28 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Erlangen.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 11. 2005.